Wie bereits in den Medien vielerorts angekündigt, werden sich die Energiepreise für 2025 aus einigen Gründen erhöhen. Das liegt daran, dass die gesetzlichen Netzentgelte Ihres Netzbetreibers steigen, die vom Gesetzgeber ausgesetzten Abgaben wieder in vollem Umfang eingehoben werden und zudem die Strompreisbremse für Privathaushalte mit 31. Dezember 2024 auslief.
Um für eine sichere Stromversorgung garantieren zu können, gibt es viele Ausbauarbeiten Ihres Netzbetreibers.
Aufgrund dieser Ausbauarbeiten seitens des Netzbetreibers steigen die Netztarife ab dem 1. Jänner 2025 erheblich. Dessen Aufgabe ist es die Netze zu warten und weiter auszubauen. Im Gegensatz zum Energielieferanten ist der Netzbetreiber ortsabhängig und wird daher durch Ihre Wohnadresse bestimmt.
Weitere Infos zum Unterschied zwischen Netzbetreiber und Ihrem Energielieferanten finden Sie hier.
Diese Erhöhungen der Netztarife werden von der Regulierungsbehörde E-Control überwacht und streng auf die Richtigkeit und Legitimität kontrolliert.
Als es 2022 zur Energiekrise kam, wurden die Förderkosten für die Erneuerbaren Energien ausgesetzt. Weiters wurde auch die Elektrizitätsabgabe auf ein Minimum reduziert, um für eine möglichst große Entlastung zu sorgen. Nun kam es zur Beendigung der Abgabenreduktion (Elektrizitätsabgabe, Erneuerbare Förderkosten), wodurch jene nun wieder in voller Höhe vom Gesetzgeber erhoben werden.
Die Strompreisbremse war eine Entlastungsmaßnahme des Staates, um österreichische Haushalte finanziell zu unterstützen. Sie trat am 1. Dezember 2022 in Kraft und lief mit 31. Dezember 2024 aus. Während ihrer Laufzeit von 762 Tagen wurden mehr als 6.000 Kilowattstunden gefördert. Für anspruchsberechtigte Kleinunternehmen und Landwirte gilt die Strompreisbremse noch bis 30. Juni 2025.
Wie jeder einzelne Strom sparen kann und welche Aktivitäten sinnvoll sind, haben wir in den folgenden Energiespar-Tipps zusammengestellt. Probieren Sie es aus! Denn Energiesparen bedeutet nicht nur Umwelt- und Klimaschutz, sondern schlägt sich auch positiv im Haushaltsbudget nieder.
Licht aus, bedarfsgerecht kühlen oder heizen: Einfache Tipps, die den Energiebedarf und damit die Energiekosten im Haushalt senken, wirken auch bei Unternehmen. Mit den folgenden Maßnahmen können Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Stromverbrauch optimieren und so ihre Kosten reduzieren.
Wegen der hohen Strompreise und weil viele Photovoltaik-Firmen monatelang ausgebucht sind, boomen sogenannte Balkonkraftwerke. Das sind kleine PV-Anlagen mit ein bis zwei Paneelen und höchstens 800 Watt. Sie werden per Kabel an eine Steckdose angeschlossen. Den Netzbetreibern müssen sie lediglich gemeldet werden, wenngleich diese eher bremsen. E-Control-Vorstand Alfons Haber stellte auf APA-Anfrage klar: "Auch mit Schuko-Stecker sind diese Kleinsterzeugungsanlagen erlaubt."
Anlass für diese Klarstellung seitens der Regulierungsbehörde E-Control ist die Praxis der Netzbetreiber, die mit diesen kleinen PV-Anlagen zum Selberbauen sehr unterschiedlich umgehen. So verlangt etwa die Linz Netz GmbH bei der Anmeldung, dass "für den Anschluss an die Elektroinstallation ein Elektrofachunternehmen beizuziehen" sei und die Wiener Netze schreiben, ein "Anschluss über einen Stecker ist nicht mehr zulässig".
Auch Kärnten Netz schreibt im Anmeldeformular: "Kleinsterzeugungsanlagen müssen für Netzeinspeisung fest oder über berührungssichere Sondersteckverbindungen angeschlossen sein". Gleichzeitig verkauft der Mutterkonzern des Netzbetreibers, die Kelag, selbst ein "Sonnenkraftwerk zum Anstecken". In Graz, wo Balkonkraftwerke von der Stadt sogar finanziell gefördert werden, verweist der Netzbetreiber Stromnetz Graz auf Normen, wonach Schutzkontaktstecker verboten seien.
Die E-Control hat sich zu den Mini-PV-Anlagen auch schon auf ihrer Webseite geäußert. Die konkrete Frage der Zulässigkeit einer Schuko-Steckverbindung wurde dort "umschifft", wie Haber zur APA sagte. In den Fragen und Antworten der E-Control heißt es lediglich, "Kleinsterzeugungsanlagen werden oft auf der Lastseite eines Stromkreises angeschlossen" und weiter: "Eine fachbezogene Überprüfung der Elektroinstallation kann erforderlich sein, z.B. bei alten Installationen".
Die Beiziehung eines Elektrikers sei, so Haber zu APA, eine "reine Empfehlung". Generell sei es aber wichtig, Sorgfalt walten zu lassen und etwa darauf zu achten, dass in der Elektroinstallation ein FI-Schalter vorhanden ist. Auch die 800-Watt-Grenze muss eingehalten werden und es dürfen keine Verlängerungskabel verwendet werden. Bei der Wahl des Produkts sei es wichtig, auf die CE-Kennzeichnung zu achten, erklärte Haber. Denn zertifizierte und zugelassene Mikro-Wechselrichter seien so gestaltet, dass sie nur Strom führen, wenn sie ein Netz erkennen.
Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich bereits mit den Sonnenkraftwerken zum Einstecken beschäftigt und rät beim Kauf genau zu schauen. Wichtig sei beispielsweise das Vorhandensein einer "selbsttätig wirkenden Freischaltstelle/Netzentkupplung", die die Einspeisung sofort stoppt, wenn der Strom ausfällt. Laut VKI rechnen sich Balkonkraftwerke mit 300 Watt bei Anschaffungskosten von 500 bis 700 Euro je nach Haushaltsgröße, Sonneneinstrahlung und Stromverbrauch in 4 bis 5 Jahren.